Zur Optimierung von Vorlagen und Arbeitsaufwand wird zukünftig auf süffisante und ausformulierte Ausführungen unter der Position Finanzielle Auswirkungen verzichtet.
Im Übrigen gilt die Maxime des Württembergischen Landtages aus Dezember 1848:
Zur Optimierung von Vorlagen und Arbeitsaufwand wird zukünftig auf süffisante und ausformulierte Ausführungen unter der Position Finanzielle Auswirkungen verzichtet.
Im Übrigen gilt die Maxime des Württembergischen Landtages aus Dezember 1848: