Städtische Grundstücke in Halle (Westf.) nur für Einheimische
Viel Input, viele Links in diesem Blogbeitrag. Keine Zeit? Dann zum Verständnis des komplexen Themas erst mal: Dornröschen fragt
Die Chronologie en détail unter Beschlossen – aber nicht verkündet?
Halle stellt mit seinem Vergabemodell* (* die Haller Vergabekriterien bei Verkauf städtischer Baugrundstücke werden hier als Vergabemodell bezeichnet) nicht nur Nichthaller und EU-Ausländer schlechter! Das im April vom Rat der Stadt beschlossene Verfahren verstößt gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot, das allgemeine Freizügigkeitsrecht sowie gegen die Grundfreiheiten (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 18, 21, 45ff, 49ff, 63ff AEUV). [Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag) ist neben dem Vertrag über die Europäische Union (EUV oder EU-Vertrag) einer der Gründungsverträge der Europäischen Union (EU).]
Hier die Beschlussvorlage DSNr. 220/2019 zur Sitzung des HFA am 9.10.2019. Für jeden Bauwilligen und interessierten Bürger ist hier erstmalig nachzulesen, was der Rat am 3. April in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen hat.
Schrittfehler beim Einlaufen: Sowohl die Aussprachen, wie auch die Beschlussfassungen im HFA und im Rat der Stadt fanden in nichtöffentlichen Sitzungen statt. Mit welcher Begründung? Auch in NRW gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit (§48 GO NRW)! In anderen Bundesländern würde allein schon dieses Vorgehen dem Vorwurf des verfahrensfehlerhaften Zustandekommens genügen. Vermutlich waren sich die Väter des Haller Vergabemodells* dieses Umstandes durchaus bewusst, als sie versuchten, so ihr Werk unter dem Radar der Öffentlichkeit zu halten.
Dabei hatte doch alles im Dezember 2018 korrekt vorbereitet begonnen. Zu den Sitzungen wurde neben der Vorlage der Verwaltung auch das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes NRW bereitgestellt.
Die Intransparenz ist hier Programm: Heute, ein halbes Jahr nach dem Ratsbeschluss, findet sich immer noch kein Hinweis auf das Haller Vergabemodell* auf der Homepage der Stadt. Im Anschreiben mit Fragebogen, welches an die Interessenten versandt wurde, hieß es sinngemäß, dass Details zur Vergabe dem beigefügten Fragebogen zu entnehmen seien. Es wird nach minderjährigen Kindern gefragt. Warum? Im Vergabemodell kommt dieses Kriterium nicht vor!
Mit meinem Leserbrief (WB, Aug. 2019) und meiner Anregung habe ich den Verantwortlichen Impulse geliefert. Meine Auffassung von Recht und Gesetz hat mich dazu bewogen. Meine Hoffnung ist, dass der HFA die Vorlage dazu nutzt, die falsche Weichenstellung zu beheben.
Meine Befürchtung ist, dass mit dem Haller Vergabemodell* erst mal weiter agiert wird: „mal schauen“, „erst mal Erfahrungen sammeln“, „das haben wir jetzt so beschlossen“, „wo kein Kläger, da kein Richter“.
[Nachtrag 9.10.19] Meine Befürchtung ist eingetreten. HFA Beschluss: Der Bürgeranregung wird nicht gefolgt. Ja 8, Nein 4.
[Update 24.10.19] Der Beschluss des HFA liegt im Ratsinformationssystem vor:
Meine Prognose: Das Thema wird uns in Halle noch weit in die nächste Wahlperiode begleiten. Viele, der vielleicht mehr als 300 nicht mit einem Bauplatz bedachten Fragebogenrücksender, werden dafür sorgen, der Verwaltung deutlich mehr Arbeit zu bescheren, als die, die sie aktuell nach Haller Vergabemodell* nicht leisten muss. Besonders unglücklich wird es für die durch Losglück bedachten Bauplatzgewinner. Ich überlasse es anderen, darüber zu mutmaßen, welche Verzögerungen sich aufgrund welcher Klagen gegen wen ergeben.
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Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“.
Lesen Sie Eisberg direkt voraus, den Blogeintrag nach Sitzung des HFA, oder surfen Sie durch nachfolgend verlinkte Berichte.
SatireSenf: Ummendorf
Bericht SZ: Einheimischenmodell Feldkirchen
geleakt
Nicht lesen, wenn Sie nicht im Thema sind (Anm.d.R.) Viele Vorlagen haben eine Beta-Version. Psst! Hier finden Sie geleakte Prototypen. http://blog.buergeranregung.de/wp-content/uploads/2019/10/SAO3-KE4P-PE19-V220.pdf http://blog.buergeranregung.de/wp-content/uploads/2019/10/DAZ4-LP6G-PE19-V221.pdf