Da hat es eine Beschlussvorlage zum Thema doch tatsächlich noch auf die Tagesordnung zur letzten Ratssitzung des Jahres geschafft. Das im Jahr 2019 beschlossene Haller Modell für die Vergabe von Baugrundstücken im Besitz der Stadt soll jetzt wirklich am 14.12.2022 kassiert werden. Wörtlich heißt es: „[…] möchte die Verwaltung eine Änderung der Vergabekriterien vorschlagen.“ (DsNr. 176/2022) Sie erinnern sich. Wenn nicht, sind Details unter diesem Link_zum_Haller_Modell nachzulesen.
In einer früheren Ausschusssitzung wurde der Wunsch geäußert, Berechnungsbeispiele für diese neuen Vergabekriterien zu erarbeiten. Als Serviceleistung stelle ich hier die 576 Varianten bereit, welche sich ergeben können, sofern der Bewerber in einer „zu kleinen Eigentumswohnung“ oder zur Miete wohnt und damit die ersten 30 Punkte sicher hat.
69 Punkte sind maximal zu erzielen. Wenn Sie weder bei der freiwilligen Feuerwehr oder Arzt sind und auch Ihr Arbeitsplatz nicht in Halle ist, sind nach Punkte-Matrix 49 von 69 Punkten drin. Die hierzu erforderlichen Parameter: Bewerbung älter als 5 Jahre, Lebensalter maximal 35 Jahre, mindestens 3 Kinder. Werden hier 41jährige aufgrund ihres Alters diskriminiert, wenn sechs Jahre jüngere Bewerber 8 Punkte mehr erhalten? Mit dem Arbeitsplatz im Ort hat es auch noch eine Position aus dem Reigen der Einheimischenfaktoren in das neue Vergabemodell geschafft. Begründet wird dies mit reduzierten gefahrenen Kilometern auf dem Weg zur Arbeit und der erhöhten Wahrscheinlichkeit mit dem Fahrrad zur Arbeit zu pendeln. Wollen wir hoffen, dass E-Bike fahrende Pendler auf der geplanten Veloroute nach Borgholzhausen, Bielefeld oder auch über’n Berg nach Werther keinen Verstoß gegen Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit o.ä. feststellen.
Besondere Härtefälle sollen in Halle auch zukünftig eine Chance auf einen städtischen Bauplatz haben. Unter Punkt 8. Vergabe außerhalb des Punkteverfahrens heißt es: „Bei der Struktur der Bepunktung ist es faktisch fast ausgeschlossen, dass Bewerber:innen, die über Wohneigentum in angemessener Größe verfügen, ein Baugrundstück erhalten können. Unabhängig von den oben genannten sieben Kriterien werden deshalb 10 % der Bauplätze durch Losverfahren an Bewerber:innen vergeben, die bereits über Wohneigentum in angemessener Größe verfügen.“ W.A.S.S.O.L.L.D.A.S.D.E.N.N.
Link der Woche
In der Regel Baukultur. Gestaltqualität in Regelverfahren Aus dem Vorwort: „Können Architekturwettbewerbe heute noch zeitgemäß sein? Planungswettbewerbe gehören zu den ältesten Instrumenten für qualitätvolles Planen und Bauen – ob es um Schulen oder Theater geht, um Universitäten oder die neue Dorfmitte. In Deutschland gilt für öffentliche Auftraggeber die Richtlinie zur Durchführung von Planungswettbewerben (RPW 2013). […]