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Eisberg direkt voraus

T.Dreier 9. Oktober 20199. Oktober 2020

Folgen Sie auch der Diskussion am Ende dieses Blogbeitrags oder lesen Sie zum besseren Verständnis Dornröschen fragt

Der HFA hat entschieden. Merke: In Halle (Westf.) interessiert es nicht jeden so genau, was der EuGH und die EU-Kommission an unionsrechtlichen Vorgaben erarbeitet; absurd wird es, wenn Ratsmitglieder diese Ansicht vertreten.

.

Stadt Halle (Westf.) VergabemodellHerunterladen

[Bevor Sie weiterlesen, wenn nicht bekannt, hier die Entwicklung: Blogbeitrag 100% Modell für Einheimische]

In der HFA-Sitzung wurde mir von einem Verwaltungsmitarbeiter souffliert: „Einheimischenmodelle gibt es.“ Ja, das ist richtig, gerne stelle ich hier exemplarische m.E. rechtssichere Einheimischenmodelle bereit. Da steckt Leidenschaft und Wissen drin. Entdecke die Unterschiede.

.

Einheimischenmodell Gemeinde Feldkirchen-WesterhamHerunterladen
Einheimischenmodell Gemeinde StephanskirchenHerunterladen

Quellennachweis: Die PDF-Dateien wurden am 9.10.19 direkt von den Seiten der Gemeinden heruntergeladen, um einen aktuellen Stand zu dokumentieren. Alle Rechte bei den Gemeinden.


 

Quellen:

Schreiben des Städte- und Gemeindebundes 2017 zu VergabekriterienHerunterladen
Einigung mit EU-Kommission 2017Herunterladen
Einkommensgrenzen_2019-2021_Anhaltspunkte_für_EinstufungHerunterladen
Quelle: https://publicus.boorberg.de/der-leitlinienkompromiss/

.

Hier geht es zum Blogbeitrag 100% Modell für Einheimische

Alles wird gut. [1o1]

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Tagged Einheimischenmodell

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10 thoughts on “Eisberg direkt voraus”

  1. Maximilian sagt:
    10. Oktober 2019 um 22:55 Uhr

    Hallo Thomas,

    das Diagramm von publicus ist sehr aufschlussreich!
    Aber wozu bei Ortsbezug max. 5 Jahre?

    Gruß
    Maximilian

    Antworten
  2. T.Dreier sagt:
    10. Oktober 2019 um 23:21 Uhr

    Hallo Maximilian,

    vielen Dank für Deinen Kommentar und die Frage.

    Die zwischen EU-Kommission und Bundesrepublik vereinbarten Leitlinien geben vor, dass sich die Punktevergabe bei den Einheimischenkriterien daran orientiert, wie lang ein Bewerber bereits in der Kommune wohnt. Dabei ist die höchste zu erreichende Punktzahl bei einer Zeitdauer von maximal fünf Jahren erreicht.
    Die Kommune kann die Zeitdauer von fünf Jahren verkürzen, nicht aber erhöhen.

    Gruß
    Thomas

    Antworten
  3. Maximilian sagt:
    10. Oktober 2019 um 23:31 Uhr

    Hallo Thomas,
    danke für die schnelle Antwort. In dem Beschluss eures Rates steht aber unter 2. dass man früher min. 10 Jahre in Halle gelebt haben muss!?

    Viele Grüße
    Maximilian

    Antworten
  4. T.Dreier sagt:
    10. Oktober 2019 um 23:57 Uhr

    Hallo Maximilian,

    in den Leitlinien ist definiert, dass wenn dieses Kriterium genutzt wird, die höchste Punktzahl mit 5 Jahren erreicht wird (mehr nicht besser). Im Haller Vergabemodell gibt es kein 2stufiges Verfahren, bei dem in der 2. Ebene gepunktet wird. Laut Ratsbeschluss ist es ein k.o.-Kriterium, wenn Du hier nicht schon min. 1 Jahr gemeldet bist, oder früher(?) min. 10 Jahre hier gelebt hast, oder wenigstens aktuell min. 6. Monate bei einem Haller Arbeitgeber beschäftigt bist. Es sei denn, Du bist anzusiedelnder Facharzt oder bei der freiwilligen Feuerwehr. Dann könnte im HFA über Deine Bewerbung entschieden werden. Du siehst, dass Haller Vergabemodell hat wenig Gemeinsamkeiten mit den Leitlinien, die seit 2017 gelten und wegen derer nicht wenige Kommunen in Deutschland ihre Einheimischenmodelle anpassen mussten.

    Gute Nacht
    Thomas

    Antworten
  5. FrauNausH sagt:
    11. Oktober 2019 um 7:58 Uhr

    Guten Morgen Tom,
    habe gerade den Bericht im Westfalen-Blatt gelesen.
    Es tut mir leid für dich, aber so ist das, wenn Ignoranz und Inkompetenz aufeinandertreffen.
    Grüße

    Antworten
  6. T.Dreier sagt:
    11. Oktober 2019 um 8:10 Uhr

    Moin FrauN,

    kein Mitleid, ich bin mit mir im Reinen. Die Sitzung wurde geöffnet, ich bin meine Bedenken im Ausschuss losgeworden. Ein gutes Gefühl. Alles andere haben die Protagonisten in der Stadt zu verantworten.

    Einen schönen Tag
    Tom

    Antworten
  7. HasenHeide sagt:
    11. Oktober 2019 um 15:38 Uhr

    Sagt mal, verstoßen diese restriktiven Eingangskriterien ohne anschließende weitere Bewertungsmatrix nicht schon per Definition gegen Art 3 GG, wenn alle Nichthaller ausgesperrt werden?

    Niemand hat die Absicht …

    Schönen Gruß aus Berlin

    Antworten
    1. T.Dreier sagt:
      11. Oktober 2019 um 16:48 Uhr

      Danke, dass du es noch mal sagst. IMO schließt sich genau hier der Kreis. Um es auszuschließen, definieren Kommunen ihre Einheimischenmodelle nach den vereinbarten Leitlinien. Damit die aufgestellten Kriterien die Chance auf Rechtssicherheit haben, müssen die definierten Maßgaben eingehalten werden. Würde schon richtig dumm laufen, wenn den Vätern des Haller Vergabemodells das Grundgesetz auf die Füße fällt.

      Gruß aus OWL

      Antworten
  8. Dornröschen sagt:
    12. Oktober 2019 um 10:43 Uhr

    Was passiert hier?

    Antworten
    1. T.Dreier sagt:
      12. Oktober 2019 um 10:48 Uhr

      Ich erzähle es Dir. Schau hier.

      Antworten

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