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Der HFA hat entschieden. Merke: In Halle (Westf.) interessiert es nicht jeden so genau, was der EuGH und die EU-Kommission an unionsrechtlichen Vorgaben erarbeitet; absurd wird es, wenn Ratsmitglieder diese Ansicht vertreten.
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[Bevor Sie weiterlesen, wenn nicht bekannt, hier die Entwicklung: Blogbeitrag 100% Modell für Einheimische]
In der HFA-Sitzung wurde mir von einem Verwaltungsmitarbeiter souffliert: „Einheimischenmodelle gibt es.“ Ja, das ist richtig, gerne stelle ich hier exemplarische m.E. rechtssichere Einheimischenmodelle bereit. Da steckt Leidenschaft und Wissen drin. Entdecke die Unterschiede.
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Quellennachweis: Die PDF-Dateien wurden am 9.10.19 direkt von den Seiten der Gemeinden heruntergeladen, um einen aktuellen Stand zu dokumentieren. Alle Rechte bei den Gemeinden.
Quellen:
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Hier geht es zum Blogbeitrag 100% Modell für Einheimische
Alles wird gut. [1o1]
Hallo Thomas,
das Diagramm von publicus ist sehr aufschlussreich!
Aber wozu bei Ortsbezug max. 5 Jahre?
Gruß
Maximilian
Hallo Maximilian,
vielen Dank für Deinen Kommentar und die Frage.
Die zwischen EU-Kommission und Bundesrepublik vereinbarten Leitlinien geben vor, dass sich die Punktevergabe bei den Einheimischenkriterien daran orientiert, wie lang ein Bewerber bereits in der Kommune wohnt. Dabei ist die höchste zu erreichende Punktzahl bei einer Zeitdauer von maximal fünf Jahren erreicht.
Die Kommune kann die Zeitdauer von fünf Jahren verkürzen, nicht aber erhöhen.
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
danke für die schnelle Antwort. In dem Beschluss eures Rates steht aber unter 2. dass man früher min. 10 Jahre in Halle gelebt haben muss!?
Viele Grüße
Maximilian
Hallo Maximilian,
in den Leitlinien ist definiert, dass wenn dieses Kriterium genutzt wird, die höchste Punktzahl mit 5 Jahren erreicht wird (mehr nicht besser). Im Haller Vergabemodell gibt es kein 2stufiges Verfahren, bei dem in der 2. Ebene gepunktet wird. Laut Ratsbeschluss ist es ein k.o.-Kriterium, wenn Du hier nicht schon min. 1 Jahr gemeldet bist, oder früher(?) min. 10 Jahre hier gelebt hast, oder wenigstens aktuell min. 6. Monate bei einem Haller Arbeitgeber beschäftigt bist. Es sei denn, Du bist anzusiedelnder Facharzt oder bei der freiwilligen Feuerwehr. Dann könnte im HFA über Deine Bewerbung entschieden werden. Du siehst, dass Haller Vergabemodell hat wenig Gemeinsamkeiten mit den Leitlinien, die seit 2017 gelten und wegen derer nicht wenige Kommunen in Deutschland ihre Einheimischenmodelle anpassen mussten.
Gute Nacht
Thomas
Guten Morgen Tom,
habe gerade den Bericht im Westfalen-Blatt gelesen.
Es tut mir leid für dich, aber so ist das, wenn Ignoranz und Inkompetenz aufeinandertreffen.
Grüße
Moin FrauN,
kein Mitleid, ich bin mit mir im Reinen. Die Sitzung wurde geöffnet, ich bin meine Bedenken im Ausschuss losgeworden. Ein gutes Gefühl. Alles andere haben die Protagonisten in der Stadt zu verantworten.
Einen schönen Tag
Tom
Sagt mal, verstoßen diese restriktiven Eingangskriterien ohne anschließende weitere Bewertungsmatrix nicht schon per Definition gegen Art 3 GG, wenn alle Nichthaller ausgesperrt werden?
Niemand hat die Absicht …
Schönen Gruß aus Berlin
Danke, dass du es noch mal sagst. IMO schließt sich genau hier der Kreis. Um es auszuschließen, definieren Kommunen ihre Einheimischenmodelle nach den vereinbarten Leitlinien. Damit die aufgestellten Kriterien die Chance auf Rechtssicherheit haben, müssen die definierten Maßgaben eingehalten werden. Würde schon richtig dumm laufen, wenn den Vätern des Haller Vergabemodells das Grundgesetz auf die Füße fällt.
Gruß aus OWL
Was passiert hier?
Ich erzähle es Dir. Schau hier.