Unterstützung
Veranstalter einer Landesgartenschau sind traditionell die ausrichtende Kommune (oder auch mehrere Kommunen gemeinsam) und die Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau, die zur Vorbereitung und Durchführung eine Bau- und Betriebsgesellschaft gründen. Diese ist verantwortlich für die Umsetzung der im Bewerbungsverfahren und im Wettbewerb formulierten Ziele und Inhalte.
Städte und Gemeinden sind nun zunächst dazu aufgerufen, Bewerbungen einzureichen. Mit Rücksicht auf die Planungen des Regionalverbandes Ruhr zur IGA 2027 wurde allerdings erstmals eine Gebietskulisse für die Ausschreibung der Landesgartenschauen vorgegeben. Um das Besucherinteresse an der IGA nicht zu beeinträchtigen, sind Kommunen des Regionalverbandes von den Bewerbungen für die Landesgartenschauen 2026 und 2029 ausgeschlossen.*
*Wie schön! Das erhöht unsere Chancen aus dem Stand.
Landesförderung
Das Land fördert Maßnahmen für die Landesgartenschau, die über bestehende Förderprogramme realisiert werden sollen, vorrangig soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die investiven Maßnahmen, die nicht im Rahmen bestehender Förderprogramme realisiert werden können, werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert (Festbetragsfinanzierung).
Unter nachfolgenden Links finden Sie weitergehende Informationen.
LAGL NW (Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege Nordrhein-Westfalen)
Umweltministerium NRW: Landesgartenschau – und die Bewerbung
Landesregierung NRW. Bekenntnis zur Zukunft der Gartenschauen