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Aus dem AUK

T.Dreier 21. April 202122. April 2021

Aus dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 21.4.2021
Oder: Er hat es wieder getan! (Siehe dazu auch Denkwürdiges)
Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Ausschusssitzungen unter Leitung des wiedergewählten Vorsitzenden von Mal zu Mal absurder würden? Kurzfristige Änderungsanträge zu Beschlussvorlagen mit nicht mal zweitägigem Vorlauf, Tischvorlagen, aber auch spontane Beschlussvorschläge innerhalb der Sitzung gehören zu seinem Repertoire. Dieses Vorgehen macht die Teilnahme für interessierte Zuhörer, denen diese Schriftstücke nie zur Kenntnis gelangen, per se anspruchsvoll. Warum ist eigentlich noch niemand auf die Idee gekommen, Tischvorlagen auch für die anwesende interessierte Öffentlichkeit bereitzuhalten?

Mimimi – Du willst mir jetzt wohl wieder erzählen: Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Stadtrats- und Ausschusssitzungen gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts. Er hat die Funktion, der Bürgerschaft Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie eine Willensbildung zu schaffen, den Stadtrat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Stadtrats vorzubeugen.
Ja genau – ich hätte es nicht besser sagen können.

Vielleicht sollte er sich auf seine ureigene Aufgabe, die ordnungsgemäße Sitzungsleitung, fokussieren und das Einbringen von Beschlussänderungsanträgen einem Ausschussmitglied seiner Partei überlassen?

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete:

„Gegen den Antrag bestehen bei Beachtung folgender Grundsätze keine Bedenken:
1. Die städtische Trinkwasserversorgung darf durch das beantragte Vorhaben nicht nachteilig beeinflusst werden.
2. Die Fa. S. [Name gekürzt] ist zu verpflichten, weiterhin wassersparende Maßnahmen im Betrieb zu prüfen, Niederschlagswasser vorrangig zu versickern und Trinkwasser durch Brauchwasser zu substituieren“

Und dann war da noch der Beschlussvorschlag, welcher vom Vorsitzenden vorgestellt und als der weitergehende Antrag priorisiert zur Abstimmung gestellt wurde. Die Gemeinsamkeit der zwei Versionen beschränkte sich auf die Anzahl der Unterpunkte:

„Die Stadt Halle hat erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben.
Die Stadt Halle fordert, dass keine Vegetations-schädigenden [sic] Grundwasserabsenkungen und keine Schädigung von Hausbrunnen (insbesondere die der landwirtschaftlichen Betriebe) erfolgen dürfen.
Insbesondere die an den Neubrunnen angrenzenden FFH-Bereiche Tatenhausener [sic] Wald (DE 3915-303) sind durch ein Vegetationsmonitoring zu schützen.“

Dass die Mehrheit der Ausschussmitglieder hier nicht mitgehen würde, war sicherlich auch dem Vorsitzenden bewusst. Die dann folgende Verwirrung, zumindest unter Teilen der Zuhörer, entstand durch das Zerlegen in Passagen, um über diese einzeln abzustimmen. In dieser konfus anmutenden Phase der Sitzung war nicht einmal allen Ausschussmitgliedern zu jedem Zeitpunkt bewusst, ob gerade über die Textpassage selbst, oder darüber abgestimmt werden sollte, ob über die jeweilige Passage abgestimmt werden sollte?!?

Wenn ich das Beschlussergebnis richtig aus der Sitzung mitgenommen habe, hat der Ausschuss jetzt eine Stellungnahme beschlossen, welche sich aus Teilen des Vorschlages der Grünen und der Vorlage der Verwaltung zusammensetzt.

NEIN heißt NEIN
Darf ich das Vorgehen des Vorsitzenden als trickreich bezeichnen, wenn Teile des zuvor mit 4:9 Stimmen abgelehnten Vorschlages der Grünen ein erneutes Mal einzeln zur Abstimmung aufgerufen wurden, um dann mit einem Ergebnis von 8:5 Stimmen doch in den Beschluss einzugehen?


PS
Darf ich mir noch etwas wünschen? Mir als Zuhörer würde es ungemein helfen, wenn in diesen Abstimmungsphasen die Beschlussvorschläge, welche im Vorlauf der Sitzung nicht im Ratsinformationssystem für Bürger bereitgestellt wurden, per Beamer für alle lesbar projiziert werden würden.

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