Dornröschen hat es verstanden!
Es kann doch so einfach sein: Antrag im Rat (gerne auch mündlich). „In die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung wird der Tagesordnungspunkt „Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern“ aufgenommen.“ Warum hat keines der 38 Ratsmitglieder diesen Antrag in der Sitzung dieser Woche gestellt? Der Wunsch von Bürgerseite, diese gute Tradition wieder aufleben zu lassen, war allen Parteien bekannt. Die schriftlichen Anträge von gleich 3 Parteien zur Sitzung zeugen davon. Man darf gespannt sein, mit welchen Anträgen zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates die Protagonisten sich zu Wort melden. Was auch immer beschlossen wird, der Rat muss es in der dann folgenden Sitzung erst einmal bestätigen.
Sofern die Bürgermeisterin zu ihrer Aussage „… das kriegen wir zur nächsten Sitzung hin…“ steht, darf sie Kraft ihres Amtes (da es der Rat am Mittwoch versäumte, diesen Beschluss zu fassen) den angeregten Tagesordnungspunkt gerne schon in die kommende Ratssitzung aufnehmen.
Wie läuft es anderswo? Dieses niederschwellige Angebot für Bürgerinnen und Bürger, Anfragen in der Ratssitzung zu stellen, wird in z.B. in Steinhagen standardmäßig praktiziert. Vielleicht sind es oft auch nur kleine Dinge, welche keine Bürgeranregung nach §24 GO verlangen.
Die Fragensteller dürfen sich jedoch ernst genommen fühlen und finden die Fragen und Antworten auch in den Sitzungsprotokollen.
Im nachfolgenden Protokollauszüge der Ratssitzungen aus Steinhagen des letzten halben Jahres. (Quelle: ratsinfo.steinhagen.de)
so lasst uns denn viele...
Damit wir uns richtig verstehen, liebe SPD. Gegen den Antrag vom 4.2.2020 habe ich nichts einzuwenden. Die Bürgermeisterin wird ihn in der Ratssitzung am 18.3.2020 an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (AUK) verweisen. Jetzt ist es so, dass dieser in Halle nicht so arbeitsintensive Ausschuss nur einmal im Quartal tagt. Der nächste mögliche Termin […]